Private Krankenversicherung für Freiberufler

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Wir haben für Sie zum Thema
private Krankenversicherung für Freiberufler
einige Infos erstellt:
- Leistungen der privaten Krankenversicherung
- Tarife der privaten Krankenversicherung
- Krankenversicherungs-Basistarif für Freiberufler
- Beratungspflicht private Krankenversicherung
- Risikoprüfung und Risikobewertung
- Leistungsausschuss
- Beiträge der privaten Krankenversicherung
- Vergleich private Krankenversicherung
- Beitragsentlastung für ältere Freiberufler
- Wartezeiten der privaten Krankenversicherung
- Kündigung der privaten Krankenversicherung

Stand: März 2012

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Jürgen Busch, Dipl.-Ing.
Burgwedelkamp 17a

D-22457 Hamburg
Telefon: 040 - 5504292
E-Mail: kk (at) lektorat.de

USt-IdNr.: DE274977588

Für einen Freiberufler kann auch die private Krankenversicherung in Frage

kommen. Es gibt hier die Besonderheit, dass ein Freiberufler nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden ist.

Allerdings gilt es, vor dem Eintritt in die private Krankenversicherung einiges zu bedenken, denn ein Wechsel ist so schnell nicht wieder möglich.

Wer als Freiberufler auch eine Familie zu ernähren hat sollte sich den Eintritt in die private Krankenversicherung gut überlegen.

Denn eine Familienversicherung, wie sie bei den gesetzlichen Kassenkrassen möglich ist, gibt es hier nicht.
Wer sich privat versichern lässt, zahlt für sich selbst, für Familienmitglieder muss immer ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, an dem natürlich die Beiträge hängen.


Das Einkommen ist für die Berechnung des Beitrags in der privaten Krankenversicherung nicht relevant, dafür geht es aber um den Leistungsumfang, um das Alter, um das Geschlecht und um eventuelle Vorerkrankungen. Alle diese Punkte zusammen ergeben einen individuellen Beitrag.

Außerdem werden die Altersrückstellungen gebildet, die verhindern sollen, dass die Beiträge im Alter stark ansteigen.


Vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung müssen Sie sich als Freiberufler einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Das heißt, Sie müssen konkrete Angaben zu Vorerkrankungen machen, zu chronischen Leiden oder bereits getätigten operativen Eingriffen.

Schätzt die Versicherung Ihr statistisches Risiko, erneut zu erkranken, als sehr hoch ein, ist es möglich, dass Sie als Versicherter nicht in einen Tarif Ihrer Wahl aufgenommen werden. Noch relativ neu ist die Vorschrift, dass die gesetzliche Krankenkasse dazu verpflichtet ist, jeden Freiberufler aufzunehmen, der dann aber nur im Basistarif versichert wird.

Die Leistungen, die in diesem Tarif geboten werden, sind vergleichbar mit denen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung bietet. Wenn Sie also nicht in einen Tarif Ihrer Wahl wechseln können, so ist es in vielen Fällen tatsächlich empfehlenswert, sich einmal die Konditionen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung näher anzusehen.

Weitere Leistungen können in der privaten Krankenkasse über das Buchen zusätzlicher Tarife genutzt werden. Diese einzelnen Tarife können aber auch von einem gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden. Jede weitere Leistung erhöht dann allerdings den Beitrag.
Es wird davon ausgegangen, dass auch die privaten Krankenversicherungen ihre Preise nicht werden halten können und dass Sie in Zukunft mit Beitragssteigerungen rechnen müssen.